Mit Recht zufrieden.
... wenn das Daheim den Zauber nicht verliert
Schon Norbert Blüm erkannte, dass „das Leben immer mehr Fälle hat, als der Gesetzgeber sich vorstellen kann“ und so sind die Rechte und Pflichten der einen oder anderen Mietvertragspartei im Einzelfall immer wieder strittig.
Neben der Prüfung von befristeten und unbefristeten Pacht- und Mietverträgen, deren interessengerechte Gestaltung, die Prüfung von Nebenkostenabrechnungen zählt daher auch die Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten zu unserem Tagesgeschäft.
Recht(s)-Link(s) - unser Wegweiser durch den Informationsdschungel
Kathrin Baumhus-Hombrink |