Mit Recht zufrieden.
... sind wir, wenn Sie unseren Rat schätzen und weiterempfehlen

Mit unseren Tätigkeitsschwerpunkten im Arbeits- und Handelsrecht sowie Schadenseresatz- und Mietrecht bieten wir sowohl gewerblichen als auch privaten Mandanten ein umfassendes Dienstleistungsangebot an.

Sozialrechtliche Fragestellungen, die Vertretung in Ordnungswidrigkeits-/Strafverfahen, insbesondere auch der Opfer gehören darüber hinaus zu den besonderen Interessen von Rechtsanwältin Kathrin Baumhus, während Rechtsanwalt Andreas Guntermann interessengerechte Regelungen bei familienrechtlichen Streitigkeiten sowie die Beratung von Vereinen zu seinen weiteren Schwerpunkten zählt.

Gerne stehen wir Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zu Seite. Die von uns zusammengestellten Recht(s)-Links(s) sollen Sie für Rechtsfragen aus unseren Fachgebieten sensibilisieren und Ihnen einen ersten Überblick im online Informationsdschungel bieten. Bei diesen Informationen handelt es sich um von uns für Sie ausgewählte Angebote Dritter, auf deren aktuellen und ggf. zukünftigen Inhalt wir keinen Einfluss haben. Bitte beachten Sie auch unseren Haftungshinweis und betrachten Sie diese Links daher als "Literaturtipps" und informieren Sie uns, wenn ein Link ins Leere führt oder Sie der Auffassung sind, dass dort rechtswidrige oder falsche Informationen angeboten werden.

Vielen Dank hierfür im Voraus

Recht(s)-Link(s) Unser Wegweiser durch den Informationsdschungel

Mit Recht zufrieden.
... wenn Trennung nicht alle Türen verschließt

"bis das der Tod Euch scheidet" je näher Paare diesem Ziel gekommen sind, desto enger sind die persönlich und wirtschaftlich miteinander verbunden. Nur allzu häufig gerät hierbei in Vergessenheit, dass dieses gemeinsame Ziel zwar nicht erreicht, jedoch gemeinsam gesetzt wurde. Ein "Rosenkrieg" droht sodann die Türen auf Dauer zu verschließen.

Mit dieser Erkenntnis und im Bewusstsein, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung stets nur die zweitbeste Lösung sein kann, gleichwohl nicht immer zu vermeiden ist, verstehen wir uns im Familienrecht als Berater, die die Türen zu Kindern und (Ex-) Partner offen halten, so dass Sie dauerhaft mit den Trennungsfolgen mit Recht zufrieden sein können.

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Mit Recht zufrieden.
... mit Gleichgewicht zwischen juristischem Fachwissen und menschlichem Beistand

Das Strafrecht kann Ihnen in den unterschiedlichsten Lebenssituationen begegnen:
Egal, ob Sie ein Ermittlungsverfahren oder eine Anklage befürchten, einen Unfall im Straßenverkehr erlitten haben oder Ansprüche aus einer Straftat geltend machen möchten.

Ich biete Ihnen die nötige Beratung und den notwendigen Beistand in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren. Durch mein Verständnis und meine Erfahrung garantiere ich jedem Mandanten eine hohe Qualität und Kontinuität in der persönlichen Beratung und stehe Ihnen jederzeit als Ansprechpartnerin für sämtliche straf- und strafprozessualen Fragen zur Verfügung.

Schwerpunktmäßig vertrete ich hierbei Opfer von Straftaten und bieten in diesem Zusammenhang das nötige Gleichgewicht zwischen juristischem Fachwissen und menschlichem Beistand.

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Mit Recht zufrieden.
... mit eine/r kompetenten Begleiter/in in schwierigen Lebenslagen

Nach § 1 SGB I soll das Sozialrecht, „zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten".

Es hat den Zweck, dazu beizutragen, „ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen."

Es soll dazu beitragen, dass die zur Erfüllung dieser Aufgaben „erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen". Zwecksetzung ist die Verwirklichung der sozialen Rechte der Betroffenen, § 2 Abs. 1 SGB I.


Was sich in der Einführung des Sozialgesetzbuches so einfach anhört, ist im individuellen Sachverhalt mit vielerlei Facetten versehen. Leider bleibt der Mensch trotz der ambitionierten Zielsetzung des Gesetzgebers dabei häufig auf der Strecke.

Wir helfen Ihnen dabei, im Rahmen einer Bedarfsprüfung nicht nur eine Behördennummer zu sein, sondern die Ihrer persönlichen Situation angemessen rechtmäßigen Ansprüche durchzusetzen.

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Mit Recht zufrieden.
… wenn das ehrenamtliche Engagement nicht zur Haftungsfalle wird

„Bürgerschaftliches Engagement hilft wirtschaftliches Wachstum, gesellschaftliche Integration, Wohlstand sowie stabile demokratische Strukturen auch für die Zukunft zu erhalten und zu verbessern. In Zeiten knapper öffentlicher Kassen gewinnt die Förderung und Stärkung der Zivilgesellschaft an Bedeutung, denn die öffentliche Hand wird sich wegen der unumgänglichen Haushaltskonsolidierung auf ihre unabweisbar notwendigen Aufgaben konzentrieren müssen.

Es ist daher notwendig, Anreize für die Bereitschaft zum bürgerschaftlichen Engagement zu stärken und bestehende Hindernisse bei der Ausübung gemeinnütziger Tätigkeiten abzubauen. (Gesetzesbegründung Quelle BT-Drs 17/11316, S. 8)“
... so die Erkenntnis des Gesetzgebers, der diese jedoch nicht immer zufriedenstellend mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz - EhrAmtStG) praxistauglich umsetzen konnte. So bleiben viele Fragen offen und Fallstricke nicht nur für Ehrenämtler im Verborgenen.

Ich bin seit Jahrzehnten in Sportvereinen in nahezu allen Funktionen vom Sportler, Übungsleiter, Trainer, Schiedsrichter, diversen Vorstandspositionen, Geschäftsführer sowie Berater tätig und organisiere noch heute leidenschaftlich gerne sportliche Großveranstaltungen. Mein hierdurch erworbenes Know How ist so zu einem Interessenschwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit geworden.

Nach dem Grundsatz „Gestalten statt Verwalten“ biete ich Vereinen an, sie dabei zu unterstützen, sich mit einer aussagekräftigen Satzung ein eigenes, auf die individuellen Zielsetzungen und Bedürfnisse zugeschnittenes Recht zu geben. Vereinsgründer und Vorstände stehen häufig vor dem Problem, dass sie nicht wissen, welche Formulierungen zu wählen sind und welche rechtlichen Folgen eine Formulierung hat. Auch ist nicht immer ersichtlich, welche gesetzlichen Vorgaben geändert werden können. Bei diesen und den Fragen im Vereinsalltag stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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