Ein Urteil des sächsischen Landesarbeitsgerichts aus dem Jahre 2011 grenzt ehrenamtliche Tätigkeiten von Arbeitnehmer ab und stellt klar, dass Ehrenämtler regelmäßig nicht in den Schutz arbeitsrechtlicher Vorschriften gelangen
Ein Urteil des sächsischen Landesarbeitsgerichts aus dem Jahre 2011 grenzt ehrenamtliche Tätigkeiten von Arbeitnehmer ab und stellt klar, dass Ehrenämtler regelmäßig nicht in den Schutz arbeitsrechtlicher Vorschriften gelangen
Andreas Guntermann |